MARMELADE

Es gibt ja so Nachrichten, da fragt man sich wirklich ob man all die Lebensjahre auf einem anderen Planeten verbracht hat.
Marmelade darf ab heute Marmelade heißen.
Das EU-Recht schrieb bisher vor, dass nur Produkte aus Zitrusfrüchten als „Marmelade“ bezeichnet werden dürfen, alles andere musste als Konfitüre etikettiert werden. Um Verwechslungen mit Marmelade etwa aus Erdbeeren oder Aprikosen zu vermeiden, muss Marmelade aus Zitrusfrüchten gemäß EU-Recht nun jedoch „Zitrusmarmelade“ genannt werden, wobei das Wort Zitrus auch durch den Namen der jeweils verwendeten Frucht ersetzt werden kann.



Allerdings gibt es auch eine Änderung, die ich sehr begrüße, denn auch bei Honig gibt es ab heute eine Neuerung: Auf Gläsern und Etiketten müssen die Namen aller Ursprungsländer aufgeführt werden, wenn es mehrere sind. Bisher waren auch pauschale Angaben möglich wie „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“. Das klang detailliert, sagt aber nicht viel aus – theoretisch konnte das Bienengold in jedem Land der Erde produziert worden sein.

Nun müssen alle Herkunftsländer genannt und in absteigender Reihenfolge ihres Anteils angegeben werden; zusätzlich der Gewichtsanteil in Prozent. Es wird spannend zu sehen, was da demnächst auf dem Etikett erscheint. Ein bisschen dauert es allerdings noch: Honig, der bis zum heutigen Stichtag nach den alten Vorgaben abgefüllt wurde, darf noch abverkauft werden.


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