AKTUELL

Man denkt mal wieder über einen Verbotsverfahren der AfD nach. Nach dem (leider) triumphalen Erfolg bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt.
Doch ein Wahlsieg ist kein Verbotsgrund. Aber wem jetzt nichts besseres mehr einfällt, als erneut ein Verbotsverfahren ins Spiel zu bringen, der zeigt seine klare Wählerverachtung und muss sich nach seinem Demokratieverständnis fragen lassen.

Dass die „Remigrations“-Pläne der AfD auch Gewaltanwendung beinhalten könnten, legt derweil eine Äußerung von Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund nahe. „Wir verteufeln nicht pauschal die Produktion von Rüstungsgütern, weil wir bei späteren Remigrations- und Abschiebeoffensiven natürlich entsprechende Hilfsmittel brauchen. Auch im Sinne der inneren Sicherheit.“
Mir schwant sehr, sehr Übles bei solchen Aussagen…..

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